AGB

Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeines

  1. Für sämtliche Geschäfte, auch solche aus künftigen Vertragsabschlüssen, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.
  2. Angebote sind stets freibleibend.
  3. Bestellungen und mündliche Nebenabreden gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt sind.

Preisstellung

Die Preise verstehen sich für die Lieferung ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherungskosten.

Lieferung

  1. Die Lieferung wird gewissenhaft angesetzt, wobei die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten bleibt. Unvorhergesehene Hindernisse u. a., wie höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Erkrankung und Betriebsstörungen beim Lieferer, behördliche Maßnahmen, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen zur Zeit der Herstellung berechtigen den Lieferer, die Lieferverbindlichkeiten ganz oder in entsprechendem Umfang aufzuheben. Verpackungsrücknahme erfolgt bei kostenfreier Rücklieferung.
  2. Die schuldhafte Nichteinhaltung bestätigter Lieferfristen berechtigt den Besteller zum Rücktritt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferers wird Schadenersatz in Höhe des bei Auftragsbestätigung dem Lieferer voraussehbaren unmittelbaren Schadens gewährt.
  3. Bei Überschreiten einer gesetzten Abruffrist ist der Lieferer berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist vom Vertrag bzw. vom noch schwebenden Teil des Geschäfts zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder seine Rechte auf Erfüllung nebst Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung geltend zu machen.
  4. Farbabweichungen, die durch die Natur des Materials begründet sind, sowie die jeweils materialbedingten Toleranzen von Gewicht, Stärke, Format, Zuschnitt usw. bleiben vorbehalten.
  5. Insbesondere gelten die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Zeichnungen, Abbildungen, Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben als nur angenähert maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  6. Bei Sonderanfertigungen behält sich der Lieferer vor, bis zu 10% mehr oder weniger zu liefern.
  7. Nichtabnahme einer fest in Auftrag gegebener Stückzahl in voller Höhe durch den Besteller berechtigt den Lieferer einen Mindermengenzuschlag in Höhe des durch die Minderabnahme entstehenden Verlustes zu erheben.
  8. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Versicherung wird nur auf Verlangen des Bestellers und auf dessen Kosten abgeschlossen. Auch bei vereinbarter Freilieferung geht das Versandrisiko zu Lasten des Bestellers.

Zahlung

  1. Rechnungen sind zahlbar in Oppin per Vorkasse oder per Barzahlung. Wechsel und Schecks werden unter Abzug der entsprechenden Diskont- und Inkassospesen unter Vorbehalt des richtigen Eingangs gutgebracht.
  2. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden die jeweils banküblichen Fälligkeitszinsen berechnet.
  3. Die Zahlungsverweigerung wegen behaupteter Gegenansprüche oder Beanstandungen der Besteller ist nicht zulässig. Die Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten und unbestrittenen Gegenansprüchen zulässig.
  4. Die gelieferte Ware bleibt einschließlich aller Nebenforderungen, wie Verpackung u.a. bis zur völligen Bezahlung der Rechnung im Eigentum der Firma Display & Design D. Schulz GmbH. Bis dahin hat der Besteller den Liefergegenstand gegen Feuer, Diebstahl, Wasser und sonstige Schäden zu versichern. Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände ist nur mit Zustimmung des Lieferers gestattet. Die aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstehenden Forderungen tritt der Besteller hiermit sämtlich an den Lieferer zu dessen Sicherung ab. Der Besteller darf den Gegenstand nicht belasten, vor allem verpfänden oder zur Sicherung übereignen, und hat dem Lieferer etwaige Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, unverzüglich mitzuteilen.
  5. Ebenso behält sich der Lieferer an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Mustern und anderen Unterlagen Eigentums- und Urheberrecht vor; diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  6. Werkzeugkosten werden anteilig in Rechnung gestellt. Sie gehen nicht in Eigentum des Bestellers über. Für Werkzeuge (Formen) ist 50% des Werkzeugkostenanteils bei Bestellung und 50% nach Empfang der Ausfallmuster vom Besteller netto ohne Skontoabzug zu bezahlen.

Rücktritt

Bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers, insbesondere erkennbarer Zahlungsunfähigkeit des Bestellers, etwa bei Vorliegen negativer Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien, insbesondere auch bei Verzug des Bestellers aus anderen laufenden Zahlungsverpflichtungen, ist der Lieferer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne zuvor Fristen für die Erfüllung der zu erwartenden Leistung setzen zu müssen, unabhängig davon, ob die erteilten Auskünfte den Tatsachen entsprechen. Dies gilt auch beim Übergang des gewerblichen Unternehmens des Bestellers auf einen anderen nach Vertragsabschluss.

Gewährleistung

  1. Mängelrügen wegen Gewicht, Stückzahl, Güte oder Ausführung der Ware können nur dann berücksichtigt werden, Wenn sie unverzüglich nach Feststellung bei Unternehmern, spätestens 3 Tage nach Eingang der Ware bei der Empfangsstation durch schriftliche Anzeige zur Kenntnis des Lieferers gelangen und diesem auf Wunsch kostenlos Muster der beanstandeten Ware zur Prüfung eingesandt werden.
  2. Gewährleistung erfolgt bei Mengenabweichung durch Nachlieferung, im Übrigen für Waren, die nachweisbar durch Materialfehler unbrauchbar sind, durch Ersatzlieferung.
  3. Für den Fall der Unmöglichkeit oder des Fehlschlagens der Ersatzlieferung hat der Besteller das Recht, die Vergütung entsprechend dem Verhältnis von vereinbarter zu erfolgter Leistung zu mindern.
  4. Weitergehende Ersatzansprüche für unmittelbare oder mittelbare Schäden werden abgelehnt. Ebenso entfällt ein Ausgleich für aufgewendeten Arbeitslohn, Gewinnentgang, Versandkosten oder Verzugsschaden. Auch für Schäden als Folge unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Inanspruchnahme oder natürlicher Abnutzung usw. wird nicht gehaftet.

Übriges

  1. Geschäftsbedingungen oder einzelne von diesen Bestimmungen abweichende Bestimmungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher, ausdrücklicher Bestätigung als angenommen.
  2. Individualvereinbarungen bezüglich einzelner Bedingungen berühren die Geltung des übrigen nicht.
  3. Entsorgung von Elektroaltgeräten: alle Elektroaltgeräte müssen auf Grundlage des Elektro- und Elektrogerätegesetzes — ElektroG bei zertifizierten Entsorgungsunternehmen entsorgt werden. Der Inverkehrbringer ist verpflichtet, seinen Kunden eine zumutbare Möglichkeit der Rücknahme oder der Entsorgung anzubieten. Alle von uns ehemalig gelieferten Elektroaltgeräte unterliegen diesem Gesetz. Der Kunde kann uns seinen Wunsch zur Abholung oder Entsorgung per E-Mail unter kontakt@display-design.de mit dem Betreff „Entsorgung“ mitteilen. Wir sind dann verpflichtet, die Abholung bzw. Entsorgung kurzfristig zu organisieren.
  4. Die Unwirksamkeit einer Bedingung ist ohne Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen sowie der Gesamtheit der Bedingungen.
  5. Auf alle durch die Lieferung begründeten Rechtsverhältnisse findet ausschließlich das deutsche Recht Anwendung.
  6. Für beide Teile, auch bezüglich Scheck- und Wechselverbindlichkeiten, sind Erfüllungsort Oppin und Gerichtsstand Halle/Saale.